Finanzinstitute

Mit der Bildungsprämie sorgt der Staat für bessere Chancen für mehr Menschen. Durch den finanziellen Anreiz der Bildungsprämie gelangt mehr Geld in die Weiterbildungswirtschaft. Die Bildungsprämie ermöglicht es allen Erwerbstätigen, leichter eine Weiterbildungsmaßnahme zu besuchen als zuvor, indem sie zwei Komponenten anbietet, die kumulativ verwendet werden können: den Prämiengutschein und das "Weiterbildungssparen".

Mann in Beratungssituation - gettyimages

  • Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 Euro (ab 1.1.2010, vorher 154 Euro) können alle Erwerbstätigen erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro (51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.
  • Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den angesparten Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.

Um den Weiterbildungswilligen die Finanzierung des Eigenanteils einer Weiterbildung leichter zu machen, hat der Gesetzgeber das VermBG den Anforderungen angepasst. Die siebenjährige Sperrfrist für den persönlichen Zugriff auf die Spareinlagen wurde aufgehoben. Eine Entnahme zur Finanzierung einer Weiterbildungsmaßnahme ist nun jederzeit möglich, während der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage in vollem Umfang erhalten bleibt.

Um beide Komponenten nutzen zu können, müssen die Weiterbildungsinteressierten eine Prämienberatungsstelle aufsuchen. Diese prüft die Förderfähigkeit und stellt einen Prämiengutschein aus. Auch in Sachen Weiterbildungssparen bieten die Beratungsstellen kompetente Hilfe und stellen gegebenenfalls einen so genannten Spargutschein aus.

Die Finanzinstitute erfüllen hier eine wichtige Funktion. Bitte weisen Sie daher Ihre Kundinnen und Kunden auf die Bildungsprämie hin. Informieren Sie sie über die Möglichkeiten des Weiterbildungssparens und der unkomplizierten, vorzeitigen Entnahmen zu Weiterbildungszwecken.

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