Bundesweites Netzwerk
Wenn Sie dem bundesweiten Netz der Prämienberatungsstellen beitreten möchten, können Sie ab sofort einen entsprechenden Antrag stellen. Zugang zum Antragsystem erhalten Sie auf
dieser Webseite. Voraussetzungen für die Auswahl als Prämienberatungsstelle entnehmen Sie der
Richtlinie. Beratungsstellen, die bereits für das Land ähnliche oder angrenzende Aufgaben wahrnehmen oder mit deren Wahrnehmung betraut werden sollen, werden bevorzugt ausgewählt. Sofern darüber hinaus Beratungsstellen notwendig sind, werden in folgender Reihenfolge berücksichtigt:
1. Trägerneutrale Beratungsstellen.
2. Beratungsstellen mit einem öffentlich-rechtlichen Beratungsauftrag, die damit zur Neutralität verpflichtet sind (z.B. Volkshochschulen, Kammern).
3. Sonstige geeignete Beratungsstellen.
Kompetente Berater
Die Prämienberatung erfolgt durch kompetente Weiterbildungsberaterinnen und Weiterbildungsberater, die über Kenntnisse der individuellen, arbeitsmarktbezogenen und betrieblichen Weiterbildungsbedarfe verfügen. Details zu Anforderungen an die Beraterinnen und Berater finden Sie hier.