Eine Bildungsprämie - Zwei Komponenten

Die Bildungsprämie besteht aus zwei Komponenten: 

  • Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 Euro können alle Erwerbstätigen erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen laut Einkommensteuerbescheid und vermindert um etwaige  Kinderfreibeträge 20.000 Euro bei Alleinstehenden (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. 
  • Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den angesparten Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Vorteile des Weiterbildungssparens können all diejenigen in Anspruch nehmen, die über ein mit Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben verfügen. Dies gilt unabhängig vom derzeitigen Einkommen.

Den Prämiengutschein können Weiterbildungsinteressierte für Maßnahmen wie Lehrgänge, Prüfungen oder Zertifikate benutzen, die der individuellen beruflichen Weiterbildung dienen. Für nahezu jeden beruflichen Bedarf gibt es passende Kurse oder Seminare.

Das Weiterbildungssparen kann ergänzend zum Prämiengutschein hinzukommen. Die beiden Komponenten können also zusammen genutzt und in Anspruch genommen werden. Weiterbildungsinteressenten mit angespartem Guthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) können den verbleibenden finanziellen Eigenanteil einer Bildungsmaßnahme vor Ablauf der üblichen Sperrfrist entnehmen. Hierzu hat der Gesetzgeber das VermBG den Anforderungen angepasst und so den weiterbildungsbereiten Menschen mehr Flexibilität ermöglicht. 

Genaueres hierzu erfahren Sie in der persönlichen Prämienberatung in einer der bundesweit vorhandenen Beratungsstellen im Netzwerk der Bildungsprämie.  

Ansprechpartner

Service- und Programmstelle Bildungsprämie
beim Projektträger im DLR
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Tel.: 0800 2623-000
E-Mail-Adresse: bildungspraemie@dlr.de

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