Häufig gestellte Fragen - FAQs

Da die Prämienberatungen der zweiten Förderphase noch nicht begonnen haben, sind derzeit nur Prämiengutscheine der ersten Förderphase der Bildungsprämie im Umlauf. Für die Annahme und Abrechnung dieser Gutscheine gilt das gewohnte, hier dargestellte Verfahren. Für die Annahme und Abrechnung von Prämiengutscheinen der zweiten Förderphase werden sich aufgrund von Programmanpassungen einige Neuerungen ergeben, die Sie als Weiterbildungsanbieter beachten müssen. Details teilen wir Ihnen hier mit, sobald mit Gutscheinen der zweiten Förderphase zu rechnen ist.

 

Annahme von Prämiengutscheinen durch Weiterbildungsanbieter 

Erstellung der Kundenrechnung

Abrechnung Prämiengutscheine bei der SuP  

Öffentlichkeitsarbeit 

Fragen zum Programm Bildungsprämie

Technische Fragen / Abrechnungstool

 

Annahme von Prämiengutscheinen durch Weiterbildungsanbieter

Die ANMELDUNG ZUM KURS erfolgte bereits VOR der AUSSTELLUNG des GUTSCHEINS. Kann der Gutschein dennoch angenommen werden?

Nein, dann kann der Prämiengutschein nicht mehr eingesetzt werden. Es können nur Prämiengutscheine abgerechnet werden, deren Ausstellungsdatum vor dem Anmeldungsdatum liegt! Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Eine entsprechende Antragstellung im System ist technisch nicht möglich. Weiterbildungsanbieter sollten den Gutschein an ihre Kunden für eine anderweitige Verwendung zurückgeben.

MODULE INNERHALB einer mehrteiligen bzw. mehrjährigen und / oder modularisierten AUSBILDUNG oder eines mehrsemestrigen Studiums

Bei einer mehrjährigen bzw. mehrteiligen  modularisierten Ausbildung oder einem Studium kann ein Gutschein nur einmalig zu Beginn eingesetzt werden. Das gilt auch für alle Module, die verpflichtender Bestandteil einer Gesamtausbildung sind. Hier gilt das Datum der Anmeldung zur gesamten Ausbildung als Zeitpunkt der Anmeldung. Eine spätere modul- oder semesterweise Förderung ist ausgeschlossen. Zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellte Gutscheine können nicht für Module innerhalb dieser Ausbildungen bzw. für Semester innerhalb eines Studiums eingesetzt werden.

Beispiele:
Ein Student ist im vierten Semester. Hier gilt der Zeitpunkt der Einschreibung zum Studium: Ein Gutschein, der während des Studiums ausgestellt wurde, kann nicht für das zu einem früheren Zeitpunkt begonnene Studium eingesetzt werden.

Es wird ein Ausbildungsvertrag zum Physiotherapeuten abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre. Innerhalb dieser Zeit können die Ausbildungsteile flexibel belegt werden. Diese Ausbildungsteile sind aber nicht als frei buchbare Kurse zu verstehen, da die grundsätzlichen Konditionen bereits im Ausbildungsvertrag festgelegt wurden. Analog zum Studium gilt: Nur vor Abschluss des Ausbildungsvertrags kann einmalig ein Gutschein ausgestellt werden.

Welche ÄNDERUNGEN sind NACHTRÄGLICH auf einem Prämiengutschein möglich?

Nachträgliche Änderungen sind nur in zwei begründeten Fällen zulässig: 
1) Die Gültigkeitsdauer kann einmalig um maximal 3 Monate verlängert werden.
2.) Es können weitere Anbieter hinzugefügt werden.

In beiden Fällen sind nur Änderungen von Beratungsstellen zulässig. Sie werden handschriftlich vorgenommen und müssen mit Datum, Unterschrift und Stempel der Beratungsstelle bestätigt worden sein.

Nicht zulässig ist das Ändern des Weiterbildungsziels. Gutscheine, die für ein geändertes Weiterbildungsziel eingesetzt wurden, werden nicht erstattet.

Können Kurse zur GESUNDHEITSPRÄVENTION mit einem Prämiengutschein gefördert werden?

Für Angebote, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung dienen, werden laut Förderrichtlinie keine Prämiengutscheine ausgestellt. Dazu gehören auch Angebote der Gesundheitsprävention, z.B. Entspannungsverfahren, Stressbewältigung, Nichtrauchertraining, etc. als individuell-gesundheitliche Maßnahmen. Die meisten Krankenkassen bezuschussen diese Angebote aufgrund von §20 SGB V (Präventionsgesetz) - die Beratungsstelle kann eine entsprechende Empfehlung aussprechen.

Kurse aus dem Bereich Gesundheitsprävention mit dem Ziel, eine Trainer- oder Kursleiterlizenz zu erwerben, sind im Gegensatz dazu förderfähig. Diese Berufsrelevanz muss im Weiterbildungsziel auf dem Gutschein klar benannt sein, zum Beispiel "Trainer für ... " bzw. ". zur Erlangung der Kursleiter-Lizenz". Die Inhalte des tatsächlich gebuchten Kurses müssen die Ausrichtung auf die Qualifizierung zum Trainer / Kursleiter ebenfalls wiedergeben, andernfalls werden zur Abrechnung eingereichte Prämiengutscheine nicht abgerechnet.

Die GÜLTIGKEIT eines Prämiengutscheins ist abgelaufen. Kann der Gutschein dennoch angenommen werden?

Die Gültigkeit auf dem Prämiengutschein bezieht sich auf das Datum der Anmeldung. Der Kurs selbst kann auch zu einem späteren Zeitpunkt starten. Nach Ablauf der Gültigkeit - immer drei Monate ab dem Ausstellungsdatum - darf ein Prämiengutschein nicht mehr angenommen werden.
In besonders begründeten Fällen kann von den Beratungsstellen die Gültigkeitsfrist um drei Monate verlängert werden. Einen einmalig um 3 Monate verlängerten Prämiengutschein können Sie akzeptieren. Beachten Sie, dass die Richtigkeit der Verlängerung  durch Unterschrift und Stempel der Beratungsstelle bestätigt werden muss.

Können Weiterbildungsanbieter einen Prämiengutschein annehmen, wenn sie NICHT ALS ANBIETER auf dem Gutschein GENANNT sind?

Wenn der einreichende Anbieter nicht auf dem Gutschein genannt ist, wird der Gutschein nicht erstattet. In begründeten Fällen kann von der Beratungsstelle der Anbieter - vor der Anmeldung zum Kurs! - nachgetragen werden. Diese handschriftliche Ergänzung muss von der Beratungsstelle immer mit Datum, Unterschrift und Stempel der Beratungsstelle bestätigt werden.

Für WIE VIELE KURSE bzw. MODULE kann ein Prämiengutschein eingesetzt werden? 

Die zusammengefasste Förderung von mehreren Kursen bzw. Kursfolgen oder Modulen mit einem einzigen Gutschein ist möglich, wenn folgende Voraussetzung vorliegt:

Die Module müssen einzeln buchbar sein - auch von Teilnehmern, die vorherige Module nicht besucht haben.
Deswegen können Module innerhalb einer mehrjährigen Ausbildung oder eines mehrjährigen Studiums nicht gefördert werden, bzw. kann ein Gutschein nur einmalig zu Beginn eingesetzt werden - und auch das nur, wenn die Beratung vor der rechtsverbindlichen Anmeldung zur gesamten Ausbildung stattgefunden hat. Eine spätere modul- oder semesterweise Förderung ist ausgeschlossen.

Siehe auch: Abrechnung von Modulen

Die Formulierung des genannten Weiterbildungsziels muss auf den Einsatz für mehrere Module abgestimmt sein, z. B. ermöglicht das Ziel "Vertiefung der EDV-Kenntnisse" den Besuch mehrerer EDV-Kurse. Ein Prämiengutschein mit dem Weiterbildungsziel "Erweiterung der Buchhaltungskenntnisse zur Arbeitsaufnahme in internationalen Unternehmen" ermöglicht den Besuch von Buchhaltungs- und Fremdsprachenkursen.

Es ist Anbietern allerdings freigestellt, Gutscheine für mehrere Kurse oder Module zu akzeptieren. Gutscheine können erst dann bei der SuP eingelöst werden, wenn das letzte über den Gutschein finanzierte Modul begonnen hat. Das bedeutet, dass Anbieter bei zeitlich versetzten Modulen unter Umständen lange in Vorkasse treten müssen.

Können Gutscheine für WEITERBILDUNGSMAßNAHMEN angenommen werden, die im AUSLAND stattfinden?

Antragsberechtigt für die Erstattung der Prämiengutscheine sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Deutschland. Im Ausland stattfindende Weiterbildungsmaßnahmen sind unter folgenden Gesichtspunkten neben Wahrung der sonstigen Anforderungen förderfähig:
1. Der Weiterbildungsanbieter hat seinen Sitz in Deutschland bzw. ist rechtlich selbstständig mit deutscher Steuernummer, wenn er einem Konzern angehört. Eine deutsche Vereinsregisternummer ist ebenfalls möglich.
2. Die Weiterbildung kann nur von Deutschland aus gebucht werden. Sollte die Weiterbildung im Ausland stattfinden, kann ein Prämiengutschein nur von den Personen eingesetzt werden, die diese Weiterbildung in Deutschland gebucht haben.
3. Alle relevanten Abrechnungsunterlagen befinden sich in Deutschland und sind in deutscher Sprache abgefasst.
4. In der Rechnung sind die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Reise und Seminargebühren getrennt ausgewiesen.

Der RECHNUNGSBETRAG wurde bereits KOMPLETT vom TEILNEHMER bezahlt. Ist die Einlösung dennoch möglich?

Der Abzug des Prämiengutscheinwerts, max. 500 Euro, muss auf der Rechnung explizit ausgewiesen sein. Rückvergütungen an die Teilnehmer, nachdem sie bereits die gesamte Kursgebühr bezahlt haben, werden nicht anerkannt. In diesen Fällen werden die Gutscheine nicht erstattet. Die Begünstigten sollten den Prämiengutschein für eine anderweitige Verwendung zurückerhalten.

  

Erstellung der Kundenrechnung

Wie weise ich auf der Kundenrechnung den EIGENANTEIL aus?

Als Ausgangswert für die Rechnungsstellung versteht sich die reguläre Kursgebühr, in der Regel inkl. MwSt. und notwendiger Kursunterlagen. Nach Abzug der 50%-igen Ermäßigung, max. 500,- Euro, wird den Teilnehmern der verbleibende Wert als Eigenanteil in Rechnung gestellt.

Ist es möglich, dass ARBEITGEBER den EIGENANTEIL bezahlen?

Nein, Arbeitgeber können den Eigenanteil nicht bezahlen.

Ein mit einem Prämiengutschein gebuchter KURS FÄLLT AUS. Was geschieht in diesem Fall?

Bei Kursen, die zum Beispiel aufgrund von Teilnehmermangel ausfallen, jedoch durch den gleichen Anbieter zu einem späteren Zeitpunkt erneut angeboten werden, kann das ursprüngliche Anmeldedatum für die Abrechnung beibehalten. Eine Verlängerung des Gutscheins durch die Beratungsstelle ist in diesem Fall nicht notwendig. Bei der Abrechnung des Gutscheins muss allerdings von Ihnen als Anbieter ein Vermerk beigefügt werden.

Beispiel: An einer VHS fällt der PowerPoint-Kurs im Frühjahr aus, wird aber im Herbst erneut angeboten. Wenn die Verwaltungssoftware bei der Registrierung des Teilnehmers für den Herbstkurs automatisch ein neues Anmeldedatum generiert, kann uns der Anbieter in einem Begleitschreiben zur Abrechnung den Sachverhalt bestätigen, dass die Erstanmeldung für den Kurs bereits im vergangenen Semester eingegangen ist (innerhalb der Gültigkeit des Gutscheins) und aufgrund der Gestaltung des Kursprogramms nicht übertragen werden konnte.

Wie weise ich RABATTE auf der Kundenrechnung aus?

Rabatte, zum Beispiel Frühbucherrabatte, können von der Kursgebühr abgezogen werden. Und zwar nach folgender Beispielrechnung: 

1. Schritt: Kursgebühr EUR abzgl. 10% Rabatt = ermäßigte Kursgebühr EUR

2. Schritt: Ermäßigte Kursgebühr in EUR geteilt durch 2 = eine Hälfte EUR Eigenanteil und eine Hälfte EUR Förderung durch Prämiengutschein.

Es ist nicht möglich, einen Rabatt nur vom Eigenanteil abzuziehen, weil bei der Berechnung des Gutscheinwertes von der tatsächlichen Kursgebühr ausgegangen wird. 

 

Abrechnung Prämiengutscheine bei der SuP

Wie funktioniert das ABRECHNUNGSVERFAHREN?

Die Abrechnung bei der Service- und Programmstelle erfolgt über ein zweistufiges System. Zu den konkreten Abrechnungsmodalitäten und Bedingungen für Weiterbildungsinstitutionen weisen wir Sie auf das folgende Merkblatt hin:
http://www.bildungspraemie.info/_media/BP_Merkblatt_Weiterbildungsanbieter_01012010_BITV.pdf.

Weiterhin haben Sie Zugriff auf eine Kurzanleitung zum Online-Verfahren der Abrechnung von Gutscheinen, die Sie unter dem Menüpunkt Weiterbildungsanbieter/Abrechnung von unserer Homepage herunterladen können.

Innerhalb welcher Frist müssen Anbieter angenommene Gutscheine bei der SuP ABRECHNEN?

Häufig ist es sinnvoll, einige Gutscheine für einen Abrechnungsantrag zu sammeln. Das erspart allen Beteiligten Zeit und Arbeit. Daher wird empfohlen, dass die Abrechnung bei der Service- und Programmstelle innerhalb von sechs Monaten erfolgen sollte. Erstattungsanträge können bis spätestens 31.05.2012 eingereicht werden.

WANN kann ich Gutscheine FÜR MEHRERE MODULE ABRECHNEN?

Prämiengutscheine für mehrere Module können erst erstattet werden, wenn das letzte über den Prämiengutschein finanzierte Modul tatsächlich begonnen hat.

Beispiel: Ein Modul kostet 400,- Euro. Mit dem Beginn des dritten Moduls sind insgesamt Kurskosten in Höhe von 1.200 Euro zusammengekommen. Diese werden wie folgt abgerechnet: 700,- Euro Eigenanteil; 500,- Euro Prämiengutschein. Erst mit Beginn dieses Moduls kann ein Antrag auf Erstattung gestellt werden. Mit Beginn des zweiten Moduls (Gesamtwert 800,-) wären nur 400,- Euro Gutscheinwert erstattungsfähig.

Falls Anbieter einen Prämiengutschein verfrüht zur Abrechnung einreichen, also bevor das letzte über den Prämiengutschein finanzierte Modul tatsächlich begonnen hat, muss der Antrag wieder zurückgezogen werden. Verfrüht eingereichte Anträge können nicht bei der SuP vorgehalten werden.

Es werden MEHRERE ZEITLICH VERSETZT STATTFINDENDE KURSTEILE in Rechnung gestellt? Die  Erstellung einer GESAMTRECHNUNG ist aus technischen Gründen nicht möglich.

Falls es aus technischen Gründen nicht möglich ist, eine Gesamtrechnung zu erstellen, ist das Einreichen von Einzelrechnungen möglich, wenn das letzte über den Prämiengutschein finanzierte Modul begonnen hat.

Bitte listen Sie uns dann in einem Begleitschreiben die gebuchten Kurse auf:
Hiermit bestätigen wir, dass Frau / Herr XY folgende Kurse bei uns gebucht/besucht hat, die alle als Module dem auf dem Prämiengutschein genannten Weiterbildungsziel entsprechen:
a (Kurstitel, Kosten)
b (Kurstitel, Kosten)
c (Kurstitel, Kosten).

Außerdem ist bei der Abrechnung zu beachten, dass
- die Einzelrechungen zusammen / zeitgleich eingereicht werden
- die Abrechnung erst erfolgen kann, wenn das letzte über den Prämiengutschein finanzierte Modul tatsächlich begonnen hat
- bei Ratenzahlungen mindestens der Eigenanteil in Höhe des Gutscheinwertes gezahlt worden ist. 

Wann kann ich FRÜHESTENS Gutscheine bei der SuP zur ABRECHNUNG einreichen?

Eine Abrechnung von Gutscheinen bei der Service- und Programmstelle kann erst erfolgen, wenn das letzte über den Prämiengutschein finanzierte Modul begonnen hat (s. auch übernächste Frage).

Ich habe den Gutschein VERFRÜHT ZUR ABRECHNUNG EINGEREICHT. Was geschieht in dem Fall?

Falls Anbieter einen Prämiengutschein verfrüht zur Abrechnung einreichen, also bevor das letzte über den Prämiengutschein finanzierte Modul tatsächlich begonnen hat, muss der Antrag schriftlich mit rechtsverbindlicher Unterschrift wieder zurückgezogen werden. Verfrüht eingereichte Anträge können bei der SuP nicht vorgehalten werden.  

Der KURS, für den die Gutscheinerstattung bei der SuP erfolgen soll, hat NOCH NICHT BEGONNEN. Kann der Prämiengutschein trotzdem abgerechnet werden?

Falls Sie einen Prämiengutschein für einen Kurs abrechnen wollen, der noch nicht begonnen hat, gibt Ihnen das Online-Antragssystem eine Fehlermeldung zurück: Ein Antrag auf Erstattung wird erst nach dem Tag des Kursbeginns zugelassen. Damit soll vermieden werden, dass eine Erstattung für einen Kurs erfolgt, der mangels Nachfrage o.ä. ausfällt.

Welche UNTERLAGEN sind neben dem ONLINE-Antrag auf dem POSTWEG der Service- und Programmstelle beizufügen?

Am Ende des Online-Abrechnungsverfahrens drucken Sie den vom Tool generierten PDF-Antrag aus und versehen ihn mit Stempel und rechtsverbindlicher Unterschrift. Legen Sie pro abzurechnender Maßnahme bitte jeweils bei:
- den Original-Prämiengutschein,
- die Rechnung (mit Ausweisung von Kursgebühr, Prämiengutscheinermäßigung und Eigenanteil),
- einen Beleg, dass der Eigenanteil bezahlt wurde (ggf. Buchhaltungsauszug, Quittung o.ä.) sowie
- einen Katalogauszug mit Informationen zu Kursgebühr und -inhalten.
Die Unterlagen schicken Sie an die auf dem Formular angegebene Adresse:
Service- und Programmstelle Bildungsprämie (SuP)
Projektträger im DLR,
Heinrich-Konen-Straße 1, 53227 Bonn.

Der Aufwand verringert sich, wenn Sie mehrere Prämiengutscheine pro Antrag einreichen. Es wird empfohlen, Prämiengutscheine möglichst innerhalb von 6 Monaten nach Annahme in Ihrer Einrichtung bei der Service- und Programmstelle (SuP) abzurechnen. Erstattungsanträge können spätestens zum 31.05.2012 bei der SuP eingereicht werden.

Werden bei der Abrechnung der Gutscheine die Kurs-Bruttokosten (inkl. Mehrwertsteuer) oder die Nettokosten als Basis genommen?

Die Prämiengutscheine werden grundsätzlich nach den tatsächlichen Kurskosten für den einzelnen Teilnehmer abgerechnet. Falls in den Kursgebühren die Mehrwertsteuer enthalten ist, beläuft sich der Wert des Prämiengutscheins auf 50% des (in Rechnung gestellten) Brutto-Preises. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich dies ausschließlich auf die reinen Kurskosten bezieht. Folgekosten, etwa für Verpflegung, sind über den Prämiengutschein grundsätzlich nicht erstattungsfähig und müssen ggf. herausgerechnet werden.

Es wurden RATENZAHLUNGEN mit dem Teilnehmer vereinbart. Wie erfolgt die Abrechnung bei der SuP?

Falls eine Ratenzahlung vereinbart wurde, kann der Prämiengutschein bei der Service- und Programmstelle abgerechnet werden, wenn mindestens der Eigenanteil in Höhe des Gutscheinwerts erbracht wurde.

Beispiel: Eine Kursgebühr beträgt insgesamt 2.600,- Euro. Davon entfallen auf den Eigenanteil 2.100 Euro, auf den Prämiengutschein 500,- Euro. Es werden für den Eigenanteil drei Ratenzahlungen zu je 700,- Euro vereinbart. Mit der Begleichung der ersten Ratenzahlung in Höhe von 700,- Euro wird bereits der Gegenwert des Gutscheins (500,- Euro) erbracht. Der Gutschein kann zur Abrechnung bei der SuP eingereicht werden.

Achtung: Falls es sich um einen mehrteiligen oder modularisierten Kurs handelt, muss das letzte über den Prämiengutschein finanzierte Modul tatsächlich begonnen haben.

Beispiel: Der Kurs besteht aus sechs Modulen. Die beiden ersten kosten je 400,- Euro, die vier letzten je 450,- Euro. Zu Beginn des zweiten Moduls können nur 400,- Euro Gutscheinwert abgerechnet werden. Erst wenn das dritte Modul begonnen hat (Kosten bis dahin 1.250,- Euro) kann der maximale Gutscheinwert in Höhe von 500,- Euro (bei einem Eigenanteil bis dahin von 750,- Euro) bei der SuP zur Abrechnung eingereicht werden.

Bei der Einlösung der Prämiengutscheine ist u. a. ein BUCHHALTUNGSAUSZUG beizulegen. Was heißt das?

Der Buchhaltungsauszug dient dem Nachweis, dass der Eigenanteil vom Teilnehmer erbracht wurde. Das kann nachgewiesen werden z. B. durch einen Kontoauszug.

Wie REGISTRIERE ich mich als Weiterbildungsanbieter?

Weiterbildungsanbieter mit einer deutschen Steuernummer, die sich an der Bildungsprämie beteiligen wollen, müssen sich nicht vorab registrieren oder zertifizieren lassen. Sie nehmen teil, wenn sie gültige Prämiengutscheine annehmen, auf denen sie als Anbieter verzeichnet sind und Interessierte sich für einen Kurs anmelden, der das genannte Weiterbildungsziel erfüllt.

Erst wenn Anbieter die angenommenen Prämiengutscheine bei der Service- und Programmstelle abzurechnen, müssen sie sich für die Abrechnung in dem Online-Tool registrieren (s. ANMELDUNG zum ONLINE-ERSTATTUNGSVERFAHREN).

Wie erfolgt die ANMELDUNG zum ONLINE-ERSTATTUNGSVERFAHREN?

Zugang zum Online-Antrag für die Abrechnung und Erstattung von Prämiengutscheinen erhalten Sie als Weiterbildungsanbieter unter www.pt-it.de/ptoutline/bp2.

Wichtig: Wenn Sie das erste Mal eine Auszahlung beantragen wollen, müssen Sie sich zunächst für das Abrechnungstool registrieren.

Dazu klicken Sie auf das Wort "Registrierung" über dem ersten Eingabefeld! Sie werden aufgefordert Ihre E-Mail-Adresse anzugeben. An diese E-Mail-Adresse wird innerhalb weniger Sekunden ein Passwort geschickt.  Das weitere Vorgehen ist in der E-Mail beschrieben. (Im rechten Fenster auf "Anmeldung abschließen" und anschließend dem Link "hier einloggen zum Einlösen von Prämiengutscheinen" folgen).

Merken oder notieren Sie sich unbedingt Ihr Passwort; Sie benötigen es, wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder einloggen möchten, um zum Tool zur Gutscheinabrechnung zu gelangen unter www.pt-it.de/ptoutline/bp2 zu gelangen.

Das Eingabesystem unterteilt sich in vier Registerkarten (Gutschein prüfen, Gutschein einlösen, Auszahlung beantragen, ggf. Auszahlungsliste).

Eine Kurzanleitung zum 2-stufigen Abrechnungsverfahren können Sie auf unserer Website http://www.bildungspraemie.info/index.php unter dem Menupunkt "Weiterbildungsanbieter \  Abrechnung" runterladen.

 

Öffentlichkeitsarbeit


Wie kann ich als Anbieter meine Kunden und die Beratungsstellen AUF die MÖGLICHKEIT EINER FÖRDERUNG durch die BILDUNGSPRÄMIE aufmerksam machen?

Interessierte Weiterbildungsanbieter können einerseits die Beratungsstellen direkt über ihr Angebot informieren. Die aktiven Beratungsstellen mit den Kontaktdaten der Berater finden Sie in Kürze auf der Deutschlandkarte unserer Homepage: http://www.bildungspraemie.info

Bei der Veröffentlichung im Zusammenhang mit der Bildungsprämie (z. B. Plakate, Faltblätter, Informationsbroschüren, Pressemitteilungen sowie im Internet und audiovisuelles Material) soll folgender Hinweis erscheinen: "Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert."

Darf ich eine VERLINKUNG von meinem Internetangebot zur WEBSITE der BILDUNGSPRÄMIE vornehmen?

Ja, wenn die Bildungsprämie auf Ihrer Homepage mit unseren  Vorlagen  beworben wird und das vorgeschriebene Corporate Design eingehalten wird, können Sie eine Verlinkung auf unsere Website vornehmen. Auf Wunsch erhalten Sie ein Online-Banner bei der Hotline. 

Fragen zum Programm Bildungsprämie

Was müssen Bildungsträger tun, wenn sie sich als Weiterbildungsanbieter an dem Programm Bildungsprämie beteiligen möchten?

Bei der Teilnahme am Programm "Bildungsprämie" müssen Anbieter folgende Punkte beachten:
- Eine vorherige Akkreditierung bzw. Registrierung im Bildungsprämie-Programm ist nicht notwendig. Durch die Annahme von Prämiengutscheinen nehmen Sie automatisch am Programm teil.
- In Ihrer Einrichtung wird Qualität praktiziert. Dies muss nicht durch offizielle Anerkennungs- oder Zertifizierungsverfahren attestiert sein, aber die Qualitätsprozesse müssen so dokumentiert sein, dass sie jederzeit belegbar sind (siehe dazu: QUALITÄTSKRITERIEN)
- Es gibt keine Pflicht zur Mitwirkung. Sie entscheiden durch Entgegennahme von Prämiengutscheinen selbst, ob Sie am Programm teilnehmen.
- Der Sitz Ihrer Einrichtung liegt in Deutschland, sie besitzen eine deutsche Steuernummer.
Details dazu finden Sie im "Merkblatt für Weiterbildungsanbieter".

Welche QUALITÄTSKRITERIEN müssen Weiterbildungsanbieter erfüllen, um Prämiengutscheine annehmen zu können?

Eine vorherige Zertifizierung im Bildungsprämie-Programm ist nicht notwendig, aber Weiterbildungsanbieter müssen dokumentieren können, dass in ihrer Einrichtung Qualität praktiziert wird. Dies muss nicht durch offizielle Anerkennungs- oder Zertifizierungsverfahren attestiert sein, aber die Qualitätsprozesse müssen so dokumentiert sein, dass sie jederzeit belegbar sind (Details siehe im "Merkblatt für Weiterbildungsanbieter").

 

Technische Fragen / Abrechnungstool

Wie registriere ich mich als Weiterbildungsanbieter?

Bitte mit der Maus ins Feld BLZ hinter die letzte Zahl klicken, den Cursor mit der Pfeiltaste nach rechts bewegen und die fehlende Zahl eingeben.

Bei dem AUSFÜLLEN DES FELDES UNTERRICHTSEINHEITEN erhalte ich eine Fehlermeldung. Woran liegt das?

Eine Fehlermeldung erscheint, wenn außer den abgefragten Zahlen Leerzeichen oder Buchstaben eingegeben wurden.

Wo finde ich im ABRECHNUNGSTOOL MEINEN ANTRAG?

Ihren Zuwendungsantrag können Sie über die Registerkarte "Auszahlungsliste" jederzeit wieder aufrufen und kontrollieren.


 

 



 

 




 

Ansprechpartner

Service- und Programmstelle Bildungsprämie
beim Projektträger im DLR
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Tel.: 0800 2623-000
E-Mail-Adresse: bildungspraemie@dlr.de

Biete Weiterbildung, zahle gut! Ihre Info-Nummer 0800 2623000