Der organisierte Sport fördert Integration - Ausländer und Deutsche sind fester Bestandteil des deutschen Vereinssports. Unsere Fußball-Nationalmannschaft ist hierfür ein gutes Beispiel: Elf der 23 Spieler im aktuellen Kader haben einen Migrationshintergrund. Im Vergleich zu Männern jedoch treiben nur wenige Frauen nicht-deutscher Herkunft Sport in Vereinen. Gerade in ländlichen Gebieten wird aktive Integrationsarbeit vernachlässigt, obwohl der Ausländeranteil dort vergleichbar mit dem deutscher Großstädte ist. Seit 2009 setzt sich daher das Projekt start- Sport im Untertaunus (start) des Landessportbundes Hessen e.V. in der Region Idstein und Aarbergen dafür ein, dass Frauen mit Migrationshintergrund der Schritt in den organisierten Sport erleichtert wird.
Weiterbildung für Migrantinnen im Sport
In Zusammenarbeit mit dem Projekt "start- Sport überspringt kulturelle Hürden", dem Sportkreis Untertaunus, dem Turngau Mitteltaunus und den Städten Idstein und Aarbergen bietet start ein vielfältiges Angebot aus Sport und Qualifizierungsmaßnahmen. Parallel zum Sportangebot besuchen die Frauen einen Sprachkurs. Beim Landessportbund Hessen e.V. können sie eine Übungsleiterausbildung machen, die durch den Deutschen Olympischen Sportbund lizensiert ist. Auf diese Weise werden die Migrantinnen auch zu aktiven Stützen im Verein.
Startschuss der Partnerschaft: Das Internationale Fest der Vereine in Idstein.
Integrationschancen schaffen - das ist das gemeinsame Ziel des Landessportbundes Hessen e.V. und der Bildungsprämie. Auf dem Internationalen Fest für Vereine am 26.06.2010 in Idstein präsentierten sich das Projekt ,start - Sport im Untertaunus' (ein Projekt von ,Projekt start - Sport überspringt kulturelle Hürden') erstmals gemeinsam mit der Bildungsprämie.Es gibt noch weitere Projekte in Wiesbaden und Gießen. Auch in Zukunft wollen die Kooperationspartner die Zielgruppe Migrantinnen über gemeinsame Aktionen und Medien auf Weiterbildungschancen aufmerksam machen.
Für interessierte Frauen gibt es hier mehr zum Angebot von start.