Ein Ausrufezeichen, welches auf Corona-Sonder-Regelungen hinweist.

Corona-bedingte Regelungen

Stand: 1. Januar 2022

Die Gutscheinausgabe wurde zum 31.12.2021 beendet. Damit entfällt auch die Möglichkeit, einen Gutschein, der aufgrund der Coronapandemie nicht eingelöst werden konnte, zu tauschen.

Beratung auf Distanz

Das Beratungsverfahren auf Distanz blieb bis zum Programmende im Dezember 2021 erhalten. Das Verfahren sah eine telefonische Beratung und das elektronische oder postalische Übersenden der notwendigen Unterlagen vor, soweit die technischen Möglichkeiten bei der jeweiligen Beratungsstelle gegeben waren. Das bedeutet, dass auch der unterschriebene Prämiengutschein per E-Mail übermittelt werden konnte. Die Unterschrift konnte dadurch erfolgen, dass der Gutschein zunächst ausgedruckt, dann unterschrieben und wieder eingescannt wurde oder eine digitale Unterschrift verwendet wurde. Ausgedruckte Prämiengutscheine werden bei der Abrechnung akzeptiert, auch wenn es sich nicht um ein Originaldokument handelt.

Umtausch von Prämiengutscheinen

Ein Umtausch von Gutscheinen, die coronabedingt nicht eingesetzt werden konnten, ist nicht mehr möglich. Im Falle der Verschiebung einer Weiterbildungsmaßnahme kann auch weiterhin ein bereits ausgestellter Prämiengutschein eingesetzt werden, wenn der gewählte Kurs zu einem späteren Zeitpunkt durch den gleichen Anbieter nachgeholt wird – auch dann, wenn der Beginn des nächsten Kurses nach dem Ablauf der Gültigkeitsfrist des Gutscheins liegt. Mehr dazu finden Sie unter Häufige Fragen - Was passiert, wenn eine Weiterbildung ausfällt?
In jedem Fall muss die Maßnahme bis zum 31.12.2022 abgeschlossen sein.