Was muss zum Beratungsgespräch mitgebracht werden?

Was muss zum Beratungsgespräch mitgebracht werden?

Bitte beachten Sie: Die Gutschein-Ausgabe ist noch bis zum 31.12.2021 möglich. Sie können den Gutschein innerhalb von sechs Monaten ab Ausgabedatum einsetzen. Die Weiterbildung muss bis Ende 2022 abgeschlossen sein.

Bei dem kostenlosen Beratungsgespräch müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Personalausweis oder anderer amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Führerschein) oder Sozialversicherungsausweis in Verbindung mit einer amtlichen Bescheinigung, aus der die aktuelle Adresse ersichtlich ist.
  • aktueller Einkommensteuerbescheid für das letzte oder vorletzte Kalenderjahr. Falls dieser nicht vorhanden ist: Bei Arbeitnehmer*innen reicht beispielsweise auch eine Lohnbescheinigung (nicht älter als drei Monate) des Arbeitgebers – bei Selbständigen beispielsweise die Bescheinigung einer Steuerberaterkanzlei.
  • Nachweis über die aktuelle Beschäftigung (z. B. Gehaltsabrechnungen - bei Selbständigen z. B. Jahresabschlüsse, Steuerbescheid).
  • Interessierte, ohne Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz benötigen zusätzlich eine gültige Arbeitserlaubnis.
  • Hilfreich ist zudem eine erste Vorstellung darüber, welches Weiterbildungsziel angestrebt wird.