Zahlt sich seit dem 1.12.2008 aus: Die Bildungsprämie

Das Lernen im Lebenslauf gehört zu den großen politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen in Deutschland. Die Verwirklichung des Lernens im Lebenslauf ist entscheidend für die Perspektive des Einzelnen, den Erfolg der Wirtschaft und die Zukunft der Gesellschaft. Dieser Herausforderung zu begegnen, gehört zu den vorrangigen bildungspolitischen Aufgaben. Daher ist die Bundesregierung dem Ziel verpflichtet, Deutschlands wichtigste Ressource "Bildung" stärker für wirtschaftliche Dynamik und persönliche Aufstiegschancen zu erschließen.

Um die Bereitschaft jedes und jeder Einzelnen zu unterstützen, durch private Investitionen in die persönliche, allgemeine berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiographie zu treffen, hat die Bundesregierung die "Bildungsprämie" eingeführt: Durch finanzielle Anreize sollen mehr Menschen zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung motiviert und befähigt werden. Bildungsausgaben sollen als Investition verstanden werden - auch von denen, die bislang noch nicht in ihre eigene Weiterbildung investieren. Dies geschieht mit Hilfe von drei Komponenten zur Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung:

  • Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 154 € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 € (oder 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.
  • Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.
  • Ein Weiterbildungsdarlehen kann auch bei höheren Einkommen in Anspruch genommen werden. Rechtsgrundlage wird eine Förderrichtlinie sein.
Die Prämiengutscheine können Sie seit dem 1.12.2008 in ausgewählten Beratungsstellen anfragen. Die Einführung des Weiterbildungssparens wurde zum 1. April umgesetzt, das Weiterbildungsdarlehen ist noch für diese Legislaturperiode vorgesehen.      

Beratungen und Gutscheine

Das Verfahren stellt sich im Überblick wie folgt dar:

  1. Sie suchen eine Beratungsstelle auf, die Gutscheine ausstellen kann. Im Rahmen einer Prämienberatung werden die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt. Wenn die erfüllt sind, erhalten Sie einen Gutschein.
  2. Die Beratungsstelle nennt auf dem Prämiengutschein das Weiterbildungsziel und geeignete Weiterbildungsanbieter. Sie erklärt Ihnen außerdem die Finanzierungsmöglichkeiten.
  3. Sie buchen bei einem der genannten Weiterbildungsanbieter einen Kurs oder eine Prüfung für das auf dem Gutschein angegebene Weiterbildungsziel. Der Weiterbildungsanbieter akzeptiert bei Annahme des Prämiengutscheins die anteilige Begleichung der Gebühren in Höhe des Gutscheinwertes mit dem Prämiengutschein.
  4. Der Weiterbildungsanbieter beantragt bei der Service- und Programmstelle Bildungsprämie die Zuwendung in Höhe des Gutscheinwertes.

Die Liste der ausgewählten Beratungsstellen finden Sie auf der nebenstehenden Deutschlandkarte.
Beratungsstellen und Weiterbildungsanbieter finden alle weiteren Informationen in den Förderrichtlinien oder im "Merkblatt für Weiterbildungsanbieter".

Weitere Informationen unter der kostenlosen Hotline (0800 - 2623 000) oder über eine Email an bildungspraemie@dlr.de

Aktuelle Beratungsstellen

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Ansprechpartner

Service- und Programmstelle Bildungsprämie
beim Projektträger im DLR
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Tel.: 0800 2623-000
E-Mail-Adresse: bildungspraemie@dlr.de
 

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