Foto einer Personengruppe, Förderung - unabhängig vom Arbeitgeber!

So funktionierte die Bildungsprämie

Insgesamt wurden über 400.000 Prämiengutscheine ausgegeben. Einige Beispiele für Menschen, die die Bildungsprämie - zum Teil mehrfach - genutzt haben, finden Sie in unseren Weiterbildungsgeschichten

Was war die Bildungsprämie?

  • Mit der Bildungsprämie unterstützte das Bundesministerium für Bildung und Forschung Erwerbstätige mit einem geringen Einkommen, die eine berufsbezogene Weiterbildung machen wollten. Gefördert wurde die individuelle Weiterbildung, unabhängig vom Arbeitgeber. Das Programm wurde aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert.
  • Der Prämiengutschein der Bildungsprämie war ein 50%-Zuschuss. Der Staat übernahm die Hälfte der Seminarkosten, bis zu maximal 500 Euro. Vorausgesetzt: Die Weiterbildung hatte noch nicht begonnen und es wurde noch keine Rechnung ausgestellt oder bezahlt. Weiterbildungsinteressierte zahlten daher selbst nur einen Teil der Kosten an den Weiterbildungsanbieter. 
  • Förderberechtigt waren Menschen, die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig waren. Dies galt auch, wenn der Arbeitsvertrag für Kurzarbeitende oder aufgrund von Eltern- oder Pflegezeit im Stundenumfang vorübergehend reduziert wurde oder ruhte.
  • Zudem verfügten diese Personen über ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von maximal 20.000 Euro, bei gemeinsam veranlagten Paaren waren es maximal 40.000 Euro. Das zvE wurde individuell errechnet und ist deutlich niedriger als das Bruttoeinkommen.
  • Der Prämiengutschein war 6 Monate gültig.
  • Den Prämiengutschein erhielten Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei einer der rund 500 zertifizierten Bildungsprämien-Beratungsstellen.