Einen Prämiengutschein konnte bekommen, wer über ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro verfügte (Zusammenveranlagte maximal 40.000 Euro) und die weiteren individuellen Voraussetzungen für die Bildungsprämie erfüllte.
Wie wird das zu versteuernde Einkommen berechnet?
Das zu versteuernde Einkommen wird durch das Finanzamt ermittelt. Sie finden den Betrag in Ihrem Steuerbescheid.
Bei der Berechnung werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte (z. B. aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit, Mieteinnahmen etc.) Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, individuelle Freibeträge und außergewöhnliche Belastungen abgezogen.
Das zu versteuernde Einkommen unter Berücksichtigung eventueller Kinderfreibeträge findet sich im Steuerbescheid in der Regel unter „Berechnung des Solidaritätszuschlags“ oder „Berechnung der Kirchensteuer“. Das unter „Berechnung des zu versteuernden Einkommens“ angegebene zu versteuernde Einkommen berücksichtigt die Kinderfreibeträge nicht zwingend.
Weitere Informationen zur Berechnung finden Sie in der Informationsbroschüre Einkommen- und Lohnsteuer des Bundesministeriums für Finanzen.