Was passiert, wenn eine Weiterbildung ausfällt?

Was passiert, wenn eine Weiterbildung ausfällt?

Bei Weiterbildungen, die z. B. wegen Teilnehmermangels ausfallen, jedoch durch den gleichen Anbieter zu einem späteren Zeitpunkt erneut angeboten werden, kann der Gutschein weiterhin genutzt werden. Dies gilt auch, wenn der Beginn des nächsten Kurses nach dem Ablauf der Gültigkeitsfrist des Gutscheins liegt. Der Anbieter gibt bei der Abrechnung dann die Daten für den Beginn und Ende des ursprünglich geplanten Kurses bei der Abrechnung an. Bei der Abrechnung des Gutscheins muss allerdings vom Anbieter ein Nachweis über die erstmalige Anmeldung bzw. Buchung und eine schriftliche Erläuterung des Sachverhalts beigefügt werden. Auch verschobene Weiterbildungen müssen so rechtzeitig beendet sein, dass der Erstattungsantrag des Weiterbildungsanbieters bis zum 31.12.2022 beim Bundesverwaltungsamt eingegangen ist.

Beispiel:
An einer VHS fällt der PowerPoint-Kurs im Frühjahr aus, wird aber im Herbst erneut angeboten. Die VHS erläutert den Sachverhalt in einem Begleitschreiben zur Abrechnung und belegt die Erstanmeldung bzw. Buchung innerhalb der Gültigkeitsfrist durch die ursprüngliche Anmeldung.