Besondere Weiterbildungstypen

Besondere Weiterbildungstypen

ONLINE- oder FERNKURSE

Online- oder Fernkurse, die von einer/einem Dozent*in oder einer/einem Tutor*in betreut werden und die nicht nur aus Selbstlernmedien bestehen, sind förderfähig. Weiterhin sind alle Weiterbildungen förderfähig, die von Anbietern angeboten werden, die von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) zertifizierten worden sind.

KURSE AN SELBSTLERNZENTREN

Ob Weiterbildungen in Selbstlernzentren förderfähig sind, hängt vom Einzelfall ab. Ausschließliche Selbstlernaktivitäten sind von der Förderung ausgeschlossen. Gefördert werden können diese Weiterbildungen jedoch, wenn

  • die Selbstlernaktivitäten einem festen Kursinhalt folgen, bei dem die Nutzung einer Lernbetreuung Voraussetzung bzw. Bestandteil ist
  • diese Merkmale aus der Kursbeschreibung ersichtlich sind.

Sind diese Bedingungen erfüllt, werden die Kurse als den Onlinekursen vergleichbar gewertet und können gefördert werden.

KURSE OHNE FESTEN KURSBEGINN

Bei Fernlehrgängen und Sprachkursen ohne festes Start- und Enddatum muss der individuelle Einstieg in die Weiterbildungsmaßnahme innerhalb der Gültigkeitsdauer des Prämiengutscheins liegen. Ein individueller Einstieg wird bei der Abrechnung von Prämiengutscheinen ausschließlich dann akzeptiert, wenn die Verfahrensweise grundsätzlich – laut Kursprospekt – vorgesehen ist.

MEHRTEILIGE WEITERBILDUNGEN

Prämiengutscheine können für Weiterbildungen eingesetzt werden, die aus mehreren Teilen bestehen. Sofern jeder einzelne Teil inhaltlich selbstständig und frei zugänglich ist (das heißt insbesondere, dass der Besuch des vorangehenden Teils beim gleichen Anbieter keine Bedingung für den Besuch ist) können Bildungsprämiengutscheine für jeden Teil eingesetzt werden, soweit die sonstigen Förderbedingungen erfüllt sind. Es wird also jeder Teil wie eine eigene Weiterbildung behandelt.

Wenn nur der erste Teil frei zugänglich ist (für alle weiteren Teile also der Besuch des ersten Teils beim gleichen Anbieter Voraussetzung ist) können auch mehrere zusammenhängende Teile mit einem Gutschein abgerechnet werden. Der erste Teil muss im Gültigkeitszeitraum des Gutscheins beginnen, das Gesamtpaket wird dann wie eine Weiterbildung behandelt.

Beispiel:

Eine Pilates-Weiterbildung besteht aus dem Grundkurs Stufe 1, dem Aufbaukurs Stufe 2 (Voraussetzung Besuch Grundkurs Stufe 1 beim gleichen Anbieter), und zwei Kursen in Mattenarbeit, Stufe 3 + 4 (Voraussetzung Besuch Aufbaukurs 2 beim gleichen Anbieter). Förderfähige Szenarien in diesem Fall sind:

  1. Der/die Teilnehmer*in bucht nur den ersten Teil.
  2. Der/die Teilnehmer*in bucht die gesamte Weiterbildung, Teile 1 bis 4.
  3. Der/die Teilnehmer*in bucht Teil 1 und einen oder mehrere direkt daran anschließende Teile (z. B. Teil 1, 2 und 3)

Nicht förderfähig bleiben die jeweiligen Bestandteile einer solchen Weiterbildung, die ohne Teil 1 gebucht wurden.