Darf jemand anders als der oder die Teilnehmer*in den Eigenanteil zahlen?

Darf jemand anders als der oder die Teilnehmer*in den Eigenanteil zahlen?

Dritte Institutionen wie z. B. der Arbeitgeber der begünstigten Person dürfen keine Anteile an den Weiterbildungskosten übernehmen. Die Rechnung muss auf den oder die Teilnehmer*in ausgestellt sein. Es werden nur solche Prämiengutscheine erstattet, bei denen der Eigenanteil von den Begünstigten nachweislich selbst bzw. von einer anderen Privatperson (Partnerin bzw. Partner, Eltern, Verwandte etc.) bezahlt wurde. Prämiengutscheine, bei denen der Eigenanteil erkennbar von anderen Institutionen, wie z. B. dem Arbeitgeber bezahlt wurde, werden nicht erstattet.