Eine Weiterbildung findet an mehreren Orten statt – welcher gilt als Durchführungsort im Hinblick auf die 1.000-Euro-Grenze?

Eine Weiterbildung findet an mehreren Orten statt – welcher gilt als Durchführungsort im Hinblick auf die 1.000-Euro-Grenze?

Im Sinne des Bundesprogramms Bildungsprämie ist derjenige Ort der Durchführungsort, an dem zeitlich der überwiegende Teil der Weiterbildung stattfindet. Ist die Veranstaltung genau zu 50 Prozent auf zwei Orte jeweils in einem Bundesland mit und einem ohne 1.000-Euro-Grenze aufgeteilt, gilt der Ort im Land ohne 1.000-Euro-Grenze als Durchführungsort.

Beispiel
Eine Weiterbildung teilt sich zeitlich je zur Hälfte auf Hamburg (keine 1.000 Euro-Grenze) und Schleswig-Holstein(1.000-Euro-Grenze) auf. Hamburg gilt dann als Durchführungsort. Findet die Weiterbildung überwiegend in Schleswig-Holstein und nur zu einem kleineren Teil in Hamburg statt, gilt Schleswig-Holstein als Durchführungsort und die Maßnahme darf nicht mehr als 1.000 Euro kosten.