Ist Ratenzahlung bei Einsatz eines Prämiengutscheins möglich?

Ist Ratenzahlung bei Einsatz eines Prämiengutscheins möglich?

Anbieter können eine Ratenzahlung mit dem/der Teilnehmer*in vereinbaren. Auch in diesem Fall gilt: Der Prämiengutschein kann erst abgerechnet werden, sobald die Weiterbildung beendet ist. Beachten Sie bitte Folgendes: Der Erstattungsantrag sollte möglichst erst dann eingereicht werden, wenn der in Raten gezahlte Eigenanteil den Wert des Prämiengutscheins erreicht hat. Nur so ist die Auszahlung der kompletten Fördersumme möglich. Andernfalls erfolgt eine Kürzung der Fördersumme auf den nachgewiesenen Eigenanteil. Dabei darf allerdings der 31.12.20222 als letztmöglicher Abrechnungsdatum für den Gutschein beim Bundesverwaltungsamt nicht überschritten werden.

Beispiel:
Eine Weiterbildung kostet 1.200 Euro. Maximale Fördersumme sind 500 Euro, der Eigenanteil beträgt 700 Euro. Der/die Teilnehmer*in zahlt in Raten à 175 Euro. Der Prämiengutschein kann nach der Zahlung der ersten drei Raten = 525 Euro eingereicht werden (wenn die Weiterbildung bereits abgeschlossen ist), auch wenn die vierte Rate noch aussteht.
Wenn erst zwei Raten gezahlt wurden (2 x 175 Euro = 350 Euro) und der Antrag zu diesem Zeitpunkt gestellt wird, kann nur eine Fördersumme in Höhe von 350 Euro ausbezahlt werden.