Können Prämiengutscheine auch für eine Prüfung eingesetzt werden?

Können Prämiengutscheine auch für eine Prüfung eingesetzt werden?

Prämiengutscheine können für sogenannte Externenprüfungen nach §§ 43 und 45 BBiG oder §§ 36 und 37 HWO eingesetzt werden. Andere Prüfungen sind nur dann förderfähig, wenn diese in einem inhaltlichen Zusammenhang mit der durch einen Prämiengutschein geförderten Weiterbildungsmaßnahme stehen. Voraussetzung: Die Kosten für die Prüfung müssen auf der Rechnung für die Maßnahme ausgewiesen sein bzw. über den Weiterbildungsanbieter bezahlt werden.

Die Prüfung muss bis Ende 2022 abgeschlossen sein.