Kann die Bildungsprämie mit einer anderen teilnehmerbezogenen öffentlichen Förderung kombiniert werden?

Kann die Bildungsprämie mit einer anderen teilnehmerbezogenen öffentlichen Förderung kombiniert werden?

Die Nutzung von zwei teilnehmerbezogenen Förderinstrumenten für eine Weiterbildung ist nicht möglich. Um eine solche Doppelförderung zu vermeiden, dürfen Personen, die einen Prämiengutschein nutzen möchten, keine Ermäßigungen aufgrund einer anderen teilnehmerbezogenen öffentlichen Förderung erhalten.

Beispiel für eine schädliche Doppelförderung:
Eine Kommune gibt einen Sozialpass aus, der u. a. eine Ermäßigungen bei der Teilnahme an Weiterbildungen ermöglicht. Die Kommune zahlt dem Anbieter die Ermäßigung der Veranstaltungskosten für die Inhaber*innen des Sozialpasses. In diesem Fall fördert die Kommune einen Teil der Weiterbildung. Damit handelt es sich um eine teilnehmerbezogene Doppelförderung.

Beispiel für unschädliche Rabattgewährung:
Inhaber*innen des Sozialpasses dieser Kommune erhalten einen Rabatt durch den Anbieter, ohne dass die Kommune dies dem Anbieter refinanziert. Hier gewährt also der Anbieter eine Ermäßigung, es liegt keine kommunale Förderung vor. Dies gilt auch für kommunale Weiterbildungsanbieter wie Volkshochschulen.

Die öffentliche Grundfinanzierung einer Einrichtung (z.B. einer Volkshochschule) stellt keine teilnehmerbezogene Förderung dar und hat keinen Einfluss auf die Förderung durch die Bildungsprämie.