Warum gibt es die 1.000-Euro-Grenze in den Ländern Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Schleswig-Holstein?

Warum gibt es die 1.000-Euro-Grenze in den Ländern Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Schleswig-Holstein?

In den Ländern Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein existieren Landesprogramme, die an die Bildungsprämie anschließen. Hier besteht die bisherige Abgrenzung zwischen Bund und Ländern anhand der 1.000-Euro-Grenze weiter. Die Landesprogramme fördern teurere Weiterbildungen. Deshalb dürfen die Veranstaltungsgebühren von Weiterbildungen, die in diesen Ländern durchgeführt werden, wie bisher nicht höher als 1.000 Euro (inkl. MwSt.) liegen, um den Prämiengutschein abrechnen zu können.