Was ist der Spargutschein und wie kann er eingesetzt werden?

Was ist der Spargutschein und wie kann er eingesetzt werden?

Der Spargutschein war neben dem Prämiengutschein die zweite Komponente des Bundesprogramms Bildungsprämie. Sofern Sie über Ansparguthaben im Rahmen des Vermögensbildungsgesetzes verfügten, konnten Sie darauf mithilfe des Spargutscheins vorzeitig zugreifen. Das entnommene Ansparguthaben musste für eine berufsbezogene Weiterbildung eingesetzt werden. Dadurch blieb der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage erhalten. Die vorzeitige Entnahme zum Zweck der berufsbezogenen Weiterbildung konnte auch aus dem Ansparguthaben der/des Ehe- oder Lebenspartner*in erfolgen. Weitere Voraussetzungen bestanden nicht.

 In Abgrenzung zum Prämiengutschein bedeutete dies:

  • Die Nutzung des Spargutscheins war unabhängig von der Nutzung und den Fördervoraussetzungen des Prämiengutscheins.
  • Die Kombination von Spargutschein und Prämiengutschein sowie Spargutschein und einem ESF-ko-finanzierten Landesinstrument (z. B. Bildungsscheck NRW oder Weiterbildungsscheck Sachsen) sowie Förderungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz war möglich.
  • Der Spargutschein konnte auch für ein anderes Weiterbildungsziel als ein eventuell gleichzeitig ausgestellter Prämiengutschein eingesetzt werden.
  • Ein Spargutschein konnte zeitlich völlig unabhängig von einem Prämiengutschein ausgestellt werden. Wurde beispielsweise zum Beratungstermin kein Spargutschein ausgegeben, konnte er nachträglich erstellt werden.
  • Beratung und Entnahme waren beim Weiterbildungssparen auch möglich, wenn die Weiterbildung, für die das Ansparguthaben eingesetzt werden soll, bereits begonnen hatte.
  • Ein Beratungsgespräch zur Ausgabe eines Spargutscheins war pro Person einmal im Kalenderjahr möglich.

Das vorzeitig entnommene Guthaben musste innerhalb von drei Monaten für Weiterbildungszwecke verwendet werden. Teilnehmende Personen mussten unter Vorlage einer Bescheinigung des Weiterbildungsanbieters dem Anlageinstitut gegenüber bestätigen, dass die Verwendung des Erlöses innerhalb der Drei-Monats-Frist erfolgte.