Was passiert, wenn der/die Teilnehmer*in den Kurs abbricht?

Was passiert, wenn der/die Teilnehmer*in den Kurs abbricht?

Wenn die Teilnehmerin oder der Teilnehmer die Weiterbildung z. B. wegen Krankheit abbricht, kann der Anbieter den Gutschein dennoch in der Höhe der ihm entstandenen Kosten abrechnen. Der durch den oder die Teilnehmer*in bezahlte Eigenanteil wird im Rahmen der Abrechnung des Prämiengutscheines voll berücksichtigt. Er darf der oder dem Teilnehmer*in nicht vom Anbieter zurückerstattet werden.