Welche Abrechnungsfrist gilt für die Prämiengutscheine?

Welche Abrechnungsfrist gilt für die Prämiengutscheine?

Prämiengutscheine können in der Regel erst NACH Abschluss der Weiterbildung beim Bundesverwaltungsamt zur Abrechnung eingereicht werden, da eine Teilnahmebestätigung (hier eine Vorlage) für die Abrechnung erforderlich ist. Bis zum 31.12.2022 können Anträge auf Erstattung der Prämiengutscheine gestellt werden. Für eine fristgerechte Antragstellung sind erforderlich: der digitale Eintrag der Antragsangaben im Online-Tool (nach Abschluss der Weiterbildung) unddie Übersendung des vollständigen, handschriftlich unterschriebenen Antrags, idealerweise mit entsprechenden (Original-)Unterlagen. Bei länger andauernden Maßnahmen ist es möglich, Prämiengutscheine bereits nach einem aus dem Kursprogramm ersichtlichen, inhaltlich und finanziell abgegrenzten Abschnitt VOR Abschluss der Weiterbildung abzurechnen.

Beispiel:
Eine Weiterbildung besteht aus vier Abschnitten. Ein Abschnitt (z. B. Semester) kostet 400 Euro. Am Ende des dritten Abschnitts sind insgesamt Kosten in Höhe von 1.200 Euro entstanden. Dies entspricht einem Eigenanteil von 700 Euro und einem Gutscheinwert von 500 Euro. Wenn der dritte Abschnitt auch inhaltlich abschließt, kann der Prämiengutschein nun zur Abrechnung eingereicht werden. Mit dem Ende des zweiten Abschnitts wären nur Kosten von 800 Euro erreicht worden und damit nur 400 Euro Gutscheinwert erstattungsfähig. Eine vorzeitige Abrechnung würde zu diesem Zeitpunkt die Höhe der Förderung um 100 Euro reduzieren.