Was gilt bei Fern- und Online-Kursen als Durchführungsort?

Was gilt bei Fern- und Online-Kursen als Durchführungsort?

Bei Fernlehrgängen und Online-Kursen gilt der Sitz des Anbieters als Durchführungsort. Für Anbieter mit Sitz in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Schleswig-Holstein muss also ebenfalls die 1.000-Euro-Grenze beachtet werden. Vgl. Warum gibt es die 1.000-Euro-Grenze?.

Die Weiterbildung muss bis Ende 2022 abgeschlossen sein.