Was ist das zu versteuernde Einkommen und wo steht es?
Das zu versteuernde Einkommen (zvE) steht im (Einkommen-)Steuerbescheid und dient der Festlegung der zu zahlenden Einkommensteuer. Das zvE ergibt sich aus dem Brutto-Einkommen abzüglich Werbungskosten, sonstige Aufwendungen und Freibeträge. Deshalb ist das zvE immer niedriger als das Brutto-Einkommen. Mehr Informationen zum zvE finden sie auf unserer Info-Seite.
Für die Bildungsprämie maßgeblich ist das zvE unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge. Es findet sich im Steuerbescheid in der Regel unter der Rubrik „Berechnung des Solidaritätszuschlags“, während das unter „Berechnung des zu versteuernden Einkommens“ angegebene zvE nicht zwingend die Kinderfreibeträge ausweist.