Wofür werden die zur Abrechnung eines Prämiengutscheins einzureichenden Unterlagen gebraucht?
Für die Abrechnung eines Prämiengutscheins müssen folgende Nachweise mit eingereicht werden. Es sind dies
- eine Kopie eines steuerrechtlich anerkannten Zahlungsnachweises
- eine Kopie des Seminar-/Kursprogramms
- eine Kopie der Teilnehmerrechnung bzw. Zahlungsaufforderung
- eine von der teilnehmenden Person und Ihnen unterschriebene Bestätigung über die Teilnahme an der Veranstaltung
Zahlungsnachweis: Er dient dem Nachweis, dass der oder die Teilnehmer*in den Eigenanteil wirklich selbst gezahlt hat. Dies muss also aus dem Zahlungsnachweis hervorgehen.
Kursprogramm: Es belegt, dass die Weiterbildung öffentlich angekündigt sowie frei zugänglich war und was sie gekostet hat. Zudem dokumentiert das Kursprogramm, dass die Weiterbildungsmaßnahme inhaltlich dem Weiterbildungsziel des Prämiengutscheines entspricht.
Rechnung/Zahlungsaufforderung: Sie belegt, dass der Eigenanteil tatsächlich der oder dem Teilnehmer*in in Rechnung gestellt wurde und nicht jemandem Dritten. (Vgl. Wie wird der Rechnungsbetrag für den/die Teilnehmer*in berechnet?)
Bestätigung über die Teilnahme am Kurs: Die Teilnahmebestätigung dient dem Nachweis sowohl von Ihnen als auch der/die Teilnehmer*in, dass die Weiterbildung vollständig durchgeführt wurde. Aus diesem Grund ist eine Unterschrift sowohl von Ihnen als Weiterbildungsanbieter als auch dem bzw. der Teilnehmer*in erforderlich.
Wenn Sie Fragen haben oder Ihnen ein Sonderfall vorliegt, wenden Sie sich VOR dem Einreichen des Antrags an die Service-Hotline des Bundesverwaltungsamts: Telefon: 0228 99358-71010 (montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr) E-Mail: bildungspraemie@bva.bund.de