Was muss ich bei der Annahme von Prämiengutscheinen beachten?
Weiterbildungsanbieter können jederzeit Prämiengutscheine der Bildungsprämie annehmen und nehmen damit automatisch am Programm teil. Eine vorherige Registrierung oder Akkreditierung ist nicht notwendig. Am Programm teilnehmende Anbieter müssen jedoch darauf achten,
- dass sie ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben und
- dass sie die Qualitätsanforderungen der Bildungsprämie erfüllen,
- dass das auf dem Gutschein genannte Weiterbildungsziel und die angebotene Weiterbildung zusammenpassen (vgl. „Woran erkennt man, dass die angebotene Weiterbildung zum Weiterbildungsziel auf dem Gutschein passt?“) und
- dass die angebotene Weiterbildung die Förderkriterien erfüllt (vgl. „Welche Weiterbildungen sind förderfähig und welche nicht?“)
- dass die Weiterbildung so rechtzeitig endet, dass der Gutschein bis spätestens 31.12.2022 beim Bundesverwaltungsamt zur Abrechnung eingereicht werden kann.