Wer kann einen Prämiengutschein erhalten und wer nicht?

Wer konnte einen Prämiengutschein erhalten und wer nicht?

Einen Prämiengutschein konnten Personen erhalten, die

  • durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig waren – nachgewiesen über z.B. einen gültigen Arbeitsvertrag. Informationen zu Tätigkeitsnachweisen und Einkommensnachweisen. Auch Selbstständige konnten die Bildungsprämie nutzen.
  • über ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) (nach Einkommensteuergesetz) von maximal 20.000 Euro (40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) verfügen. Das zu versteuernde Einkommen ist niedriger als das Brutto-Einkommen! Mehr dazu auf unserer Info-Seite zum zvE.
  • die in Deutschland wohnten oder arbeiteten und im laufenden Kalenderjahr noch keinen Prämiengutschein erhielten.

Förderfähig oder nicht? Einzelne Personengruppen im Überblick